Fassadendämmung: Kosten und Förderung 2026
4 Min. Lesezeit · Aktualisiert 3. Oktober 2026
Die kurze Antwort: Eine Fassadendämmung kostet bei uns 120 bis 250 € pro Quadratmeter Fassadenfläche. Der Preis enthält Gerüst, Dämmplatten, Montage, Armierung, Putz und Anstrich. Das BAFA bezuschusst die Dämmung mit 15 % der förderfähigen Kosten. Den Bonus für einen Sanierungsfahrplan gibt es seit dem 21. Juli 2026 nur noch auf Kosten über 30.000 €. Was das für Ihr Haus bedeutet, rechnen wir unten durch.
Fassadendämmung: Kosten pro Quadratmeter
Wo Sie in der Spanne von 120 bis 250 €/m² landen, entscheiden vier Punkte:
- Dämmstoff: Platten aus EPS (Styropor) sind am günstigsten. Mineralwolle kostet mehr, brennt aber nicht. Holzfaser ist die ökologische, aber teuerste Wahl.
- Dämmstärke: Heute sind 14 bis 20 cm üblich. Jeder Zentimeter mehr kostet etwas mehr Material, spart aber über Jahrzehnte Heizenergie.
- Anschlüsse: Fensterlaibungen, Fensterbänke, Rollladenkästen und der Sockel machen viel Handarbeit. Ein Haus mit vielen Fenstern liegt deshalb höher.
- Untergrund: Loser Altputz muss vorher ab, Unebenheiten gleichen wir aus.
Zum Vergleich: Nur die Fassade zu streichen kostet einen Bruchteil. Die Dämmung ist eine Investition, die sich über die Heizkosten zurückzahlt.
Förderung 2026: Was das BAFA zahlt
Die Dämmung der Außenwand fördert der Bund über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Antragsstelle ist das BAFA. Stand Oktober 2026 gilt:
- Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss.
- Höchstgrenze: 30.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit pro Jahr, 15.000 € für die zweite bis sechste. Wird der iSFP-Bonus gewährt, steigt die Grenze beim Einfamilienhaus auf 60.000 €.
- iSFP-Bonus: Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es 5 Prozentpunkte mehr. Seit dem 21. Juli 2026 aber nur noch auf den Teil der förderfähigen Kosten, der beim Einfamilienhaus über 30.000 € liegt. Bei Mehrfamilienhäusern steigt diese Schwelle mit der Zahl der Wohnungen.
- Energieberater ist Pflicht: Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte muss den Antrag begleiten und bestätigt, dass die Dämmung die technischen Vorgaben erfüllt.
Die Bedingungen ändern sich regelmäßig. Den aktuellen Stand finden Sie direkt beim BAFA unter „Gebäudehülle“. Ihr Energieberater prüft vor dem Antrag, welche Variante für Sie am meisten bringt.
Wichtig: Vertrag mit Förderklausel, dann Antrag
Wenn Sie den Antrag stellen, muss schon ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen. Dieser Vertrag muss unter der Bedingung der Förderzusage stehen und das voraussichtliche Ausführungsdatum nennen. Erst danach dürfen die Arbeiten beginnen. Ein Auftrag ohne diese Klausel oder ein früher Baubeginn kann den Zuschuss kosten. Die Klausel nehmen wir auf Wunsch in unser Angebot auf.
Rechenbeispiel Einfamilienhaus
Ein Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren hat rund 180 m² Fassadenfläche. Wir rechnen ohne Sanierungsfahrplan. Bei 170 €/m² kostet die Dämmung etwa 30.600 €. Gefördert werden davon höchstens 30.000 €. Der BAFA-Zuschuss beträgt also 15 % von 30.000 €, das sind 4.500 €. Ihr Eigenanteil liegt bei rund 26.100 €.
Mit Sanierungsfahrplan steigt die Grenze auf 60.000 €, also sind alle 30.600 € förderfähig. Das bringt 15 % auf 30.600 € und den Bonus von 5 % auf die 600 € über der Schwelle, zusammen 4.620 €. Richtig spürbar wird der Bonus erst bei größeren Vorhaben: Bei 60.000 € sind es 9.000 € Grundförderung plus 1.500 € Bonus. Ob alle Kosten förderfähig sind, prüft Ihr Energieberater mit dem Antrag.
Alternative: Steuerbonus statt Zuschuss
Wer im eigenen Haus wohnt, kann statt des Zuschusses den Steuerbonus nach § 35c EStG nutzen. Dann ziehen Sie 20 % der Kosten direkt von der Einkommensteuer ab, verteilt auf drei Jahre mit 7 %, 7 % und 6 %, höchstens 40.000 € je Objekt. Das klappt nur, wenn Sie in diesen Jahren genug Einkommensteuer zahlen. Das Haus muss bei Beginn der Arbeiten älter als zehn Jahre sein. Sie brauchen keinen Energieberater, sondern unsere Fachunternehmerbescheinigung. Für dieselbe Maßnahme lässt er sich weder mit dem BAFA-Zuschuss noch mit der Absetzung als Handwerkerleistung kombinieren.
Bei teuren Vorhaben kann der Steuerbonus mehr bringen, weil er erst bei 200.000 € Kosten gedeckelt ist. Lassen Sie das vorher mit Ihrem Steuerberater durchrechnen.
Lohnt sich die Fassadendämmung?
Über ungedämmte Außenwände geht ein großer Teil der Heizwärme verloren. Bei einem typischen Einfamilienhaus der 70er-Jahre sparen 16 cm Dämmung erfahrungsgemäß 800 bis 1.200 € Heizkosten im Jahr. Rechnet man den vollen Eigenanteil aus dem Beispiel dagegen, dauert es bei heutigen Preisen gut 20 bis 30 Jahre, bis die Dämmung bezahlt ist. Sie hält 30 Jahre und länger. Steigen die Energiepreise, geht es schneller.
Deutlich besser sieht die Rechnung aus, wenn die Fassade ohnehin neu gemacht werden muss. Gerüst, Putz und Anstrich fallen dann sowieso an, und nur die Mehrkosten der Dämmung müssen sich über die Heizkosten zurückzahlen. Wir legen Ihnen dafür gern zwei Angebote nebeneinander: Sanierung mit und ohne Dämmung.
Sie planen eine Dämmung? Rufen Sie an unter 069 894407 oder fordern Sie ein kostenloses Angebot an. Alles zu Systemen und Ablauf finden Sie auf unserer Seite zur Wärmedämmung mit WDVS. Mit Energieberatern aus der Region arbeiten wir eng zusammen.
